Der Anlagenbau unterscheidet sich vom klassischen Hoch- und Tiefbau in vielerlei Hinsicht. Dies gilt häufig schon bei den Rechtsgrundlagen: oft bedarf es für eine richtige Beratung der genauen Abgrenzung zwischen Baurecht (Werkvertragsrecht), Kaufrecht und Dienstleistungsrecht – mit z.T. gravierenden Unterschieden.
Der Anlagenbau ist sehr viel technischer geprägt, erst recht bei verfahrenstechnischen Anlagen, aber auch bei Anlagen mit oder in Gebäuden, z.B. Kraftwerken, Kläranlagen usw. Die häufig sehr individuellen Bedürfnisse des Bestellers, die Verständnisse der Beteiligten, die Kommunikation und die Geschäftsbeziehungen der Vertragspartner sind von eigener Art und verlangen entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen der juristischen Berater, die sich darauf einzustellen haben.
Rechtlich relevante Beratungs-, Hinweis- und Prüfpflichten des Auftragnehmers stehen intensiven Pflichten des Bestellers gegenüber, seinen Bedarf zu erläutern und zu definieren. Dies prägt den Projektablauf, die Konzipierung, das Aufstellen und die Inbetriebnahme der Anlage. Die Prozessabschnitte des Inverkehrbringens, der Inbetriebnahme und Übergabe einer Anlage bzw. eines Anlagenbaus sind mit einer „normalen" Abnahme nur bedingt vergleichbar; gleichwohl bedarf es für die Fälligkeit der Schlussvergütung, den Gefahrübergang und den Beginn der Gewährleistungszeit auch im Anlagenbau einer klar definierten rechtsgeschäftlichen Abnahme. Schließlich ist die Dokumentation im Anlagenbau ein Leistungsbereich von zentraler Bedeutung, schon aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Wir verfügen über einschlägige Erfahrungen, um Verträge auf den jeweiligen Projektbedarf abzustimmen, eine kooperativ orientierte projektbegleitende Rechtsberatung zu liefern und in Streitfällen zunächst sinnvolle Möglichkeiten der Streitbeilegung und Schlichtung anzubieten oder zu vermitteln. Lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung einmal nicht vermeiden (im Anlagenbau eher die Ausnahme), können solche Auseinandersetzungen im Rahmen von nichtöffentlichen, zeitlich effektiven und fachlich speziell besetzen Schiedsgerichten zügig und „geräuschlos" erledigt werden.
Wir halten engen Kontakt zu einschlägig versierten Sachverständigen und Spezialisten für Anlagenbau und technische Dokumentation, die bei Bedarf jederzeit in die Projektbegleitung eingebunden werden können.