Die Unterstützung unserer Mandanten, insbesondere aus den Bereichen Bau/Immobilien/Planung, bei der Bewältigung arbeitsrechtlicher Probleme rundet unser Beratungsangebot ab.
Die Beschäftigung von Mitarbeitern durch Bauunternehmen unterliegt in vielen Bereichen besonderen, branchenspezifischen Regularien, beispielsweise durch die erforderliche Anwendung allgemeinverbindlicher Tarifverträge (Baumindestlohn, Rahmentarif etc.). Dies stellt ab der Begründung von Arbeitsverhältnissen bis hin zu deren Beendigung spezielle Anforderungen an die Unternehmen.
Neben individuellen Anforderungen an das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich zahlreiche Besonderheiten auf dem damit zusammenhängenden Gebiet des Sozialversicherungsrechts. Die Nichterfüllung der sehr vielschichtigen Verpflichtungen kann dabei auch zu empfindlichen Bußgeldern bzw. sogar Strafen führen.
Des Weiteren sind in den Tätigkeitsfeldern unserer Mandantschaft atypische Vertragskonstellationen bei der Beschäftigung von Mitarbeitern weit verbreitet (z.B. Verträge zur freien Mitarbeit), welche erhebliches Konfliktpotential bei Unstimmigkeiten bezogen auf Bedingungen der Mitarbeit wie auch bei der Beendigung der Beschäftigung bergen.
Neben der Prozessvertretung in arbeitsgerichtlichen Streitfällen bieten wir unseren Mandanten vor allem kompetente Unterstützung bei der außergerichtlichen Lösung von Personalfragen.