Kanzlei für Immobilien-, Bau- und Planungsrecht

Bauherren

Rechtsanwälte

Martin Adam
Dr. Richard Althoff


Der Bau eines Hauses ist in der Regel die größte Investition, die man im Leben tätigt. Umso wichtiger ist es, sich von Fachleuten beraten zu lassen. Dies gilt nicht nur bei technischen, sondern auch bei rechtlichen Fragen.

Bereits bei der Planung eines Bauvorhabens gilt es darauf zu achten, dass die Aufgabenstellung eindeutig beschrieben wird. Im Rahmen der Planung ist aber auch zu prüfen, ob der Baugrund geeignet, oder ob eine Schadstoffbelastung gegeben ist. Besitzt das Grundstück keinen direkten Zugang zum öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsnetz, gilt es, bereits jetzt Leitungs,- Fahr- und Gehrechte zu erhalten und diese dauerhaft zu sichern.

Um bauen zu dürfen, sind eine Vielzahl öffentlich rechtlicher Genehmigungen einzuholen. Unsere Spezialisten für das Verwaltungsrecht prüfen für unsere Mandanten unter anderem, inwieweit Ihr Bauvorhaben zulässig und eine Baugenehmigung zu erteilen ist. Regelmäßig erheben Nachbarn Einwände gegen Bauvorhaben, welche es gilt abzuwehren.

Bei der Vergabe von Bauaufträgen ist es insbesondere erforderlich, mit dem Bauunternehmen klare Regelungen zum Leistungs-Soll und zum Fertigstellungstermin zu treffen. Die Erstellung von individuellen, auf Bauvorhaben zugeschnittenen Verträgen gehört zu unserer Kernkompetenz.

Auch für die Zeit der Bauausführung ist eine baubegleitende rechtliche Beratung dringend zu empfehlen. Die rechtlichen Probleme, die während einer Bauausführung auftreten können, sind sehr vielfältig. Wir sagen Ihnen, was zu machen ist, wenn sich das Bauunternehmen mit der Leistungserbringung in Verzug befindet, wenn bereits während der Bauausführung festzustellen ist, dass die Leistung mangelhaft ist oder wenn über das Vermögen des Bauunternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Üblicherweise verfügen private Bauherren weder über die Fähigkeiten, noch über die Möglichkeit, die Leistung des Bauunternehmens zu überwachen. Wir empfehlen dringend, einen qualifizierten Fachmann mit der Bauüberwachung zu beauftragen. Wir helfen Ihnen bei der Suche und erarbeiten den entsprechenden Vertrag.

An die Abnahme der Bauleistung schließt sich die Gewährleistungszeit an. Bei Mängeln können Sie die Beseitigung des Mangels verlangen, den Mangel unter bestimmten Voraussetzungen selber beseitigen, den Werklohn mindern, oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Rechte richtig geltend machen und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Betreuung durch Spezialisten des Architekten-, Bau- und Verwaltungsrechtes, die über die erforderliche praktische Erfahrung bei der Begleitung von Bauherren verfügen.