Die Bauindustrie steht unter einem gewaltigen Wettbewerbsdruck. Insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen ist das entscheidende, weil alleinige Zuschlagskriterium der Preis. Aus diesem Grund wird nicht selten „unter Preis" angeboten, verbunden mit der Erwartung, dass durch Planungs- und Leistungsänderungen während der Bauphase eine Verbesserung des Baustellenergebnisses erreicht wird.
In Kenntnis der Marktverhältnisse ist es häufig die Taktik der Auftraggeber, im Rahmen der Ausschreibung und Vertragsgestaltung, etwa durch besondere Vertragsbedingungen, die mit den Leistungsänderungen verbundenen finanziellen und zeitlichen Risiken auf den Vertragspartner zu übertragen.
Gerade bei Großbauvorhaben setzt unsere Beratung bereits in der Ausschreibungsphase an, wenn es um die Bewertung rechtlicher Chancen und Risiken geht. Daneben besitzen wir, nachgewiesen durch entsprechende Referenzen, große Erfahrung in der rechtlichen Begleitung unterschiedlichster Bauprojekte, insbesondere im Zusammenhang mit sog. „gestörten Bauabläufen".
Wir verstehen uns als integrierter Bestandteil der jeweiligen Projektleitung, deshalb „leben" wir die Projekte unserer Mandanten auf der Baustelle und nicht hinter dem Schreibtisch.