Kanzlei für Immobilien-, Bau- und Planungsrecht

Öffentliche Auftraggeber

Rechtsanwälte

Martin Adam
Dr. Richard Althoff

Die Anforderungen an den öffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen werden beständig komplexer. Neben den verbindlichen Regelungen zur europaweiten Vergabe bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte sind vielfach unterschiedliche landesrechtliche Vorgaben zu beachten.

Den Vergabestellen obliegt es, eine Vielzahl an Aspekten zu beachten, neben dem reinen Beschaffungsbedarf auch politische Vorgaben, terminliche Anforderungen und finanzielle Zwänge. Hinzu kommt eine zunehmende Bereitschaft der Bieterkreise zur Nachprüfung von Vergabeentscheidungen. Dies bedingt, dass die Dokumentation des Vergabeprozess (Vergabeakte) im Hinblick auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorgaben sicherzustellen ist.

Wir unterstützen die Beschaffungsvorhaben öffentlicher Auftraggeber von Beginn an – also von der Entscheidung zur Auftragsvergabe über die Bestimmung der Verfahrensordnung und –art über die Definition der Anforderungen an die künftigen Bieter, die Entwicklung der Leistungsbeschreibung, der Zuschlagskriterien und des sachgerechten Verfahrensablaufs bis hin zur eigentlichen Angebotswertung und Vergabeentscheidung.

Diese Tätigkeit beinhaltet auch die Einbindung technischer Berater unserer Mandanten in den Vergabeprozess.

Zu unseren Kompetenzen gehört selbstverständlich auch die effektive Vertretung im Rahmen von Nachprüfungsverfahren.