Kanzlei für Immobilien-, Bau- und Planungsrecht

Projekt-
entwicklung

Rechtsanwälte

Dr. Richard Althoff
Thomas Kierner

Projektentwicklung bei Immobilien ist in erster Linie die Grundstücksentwicklung für unterschiedliche Nutzungen.

Die Bedeutung einer Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Grundstückseigentümern/Investoren im Bereich der Entwicklung ungenutzter oder brachliegender Flächen zu attraktivem „Bauland" für Wohnnutzung aber auch gewerbliche Ansiedlungen nimmt stetig zu.

Neben bereits am Markt etablierten Erschließungsgesellschaften/Bauträgern gehen dabei zunehmend auch private Grundstückseigentümer dazu über, ihr Grundstück entsprechend zu „entwickeln", um so den aus der eintretenden Wertsteigerung zu erwartenden Gewinn selbst zu vereinnahmen. Das wird in vielen Gemeinden aufgrund knapper Finanzen unterstützt, so dass die Grundhaltung für eine entsprechende Zusammenarbeit oftmals positiv ist.

Der Gesetzgeber gibt hierzu gerade auch im Bereich der sog. „Innenentwicklung" verschiedene Instrumentarien an die Hand, welche effektiv genutzt werden können und sollten. Dabei kommt bereits dem Planungsstadium, also der Vorbereitung derartiger Projekte, eine entscheidende Bedeutung zu. Wir begleiten unsere Mandanten dabei ebenso wie während der Realisierung. Selbstverständlich stehen wir aber auch zur Verfügung, wenn ein ggf. bereits in Kraft getretener Plan auf dem Prüfstand steht oder angegriffen werden soll.

Einen weiteren Schwerpunkt sehen wir in der Gewerbeansiedlung.

Wichtigste Voraussetzung für die erfolgreiche Ansiedlung eines Gewerbes ist eine gute Zusammenarbeit mit den Gemeinden von Beginn an.

Dabei bedarf es vorab einer eingehenden rechtlichen Prüfung und Bewertung der Standortvoraussetzungen hinsichtlich planungsrechtlicher Vorgaben der Raumordnung und sonstiger relevanter gesetzgeberischer Entscheidungen, das alles natürlich unter der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit des Gewerbes gerade an diesem Standort.

Im Anschluss daran sind die entsprechenden Planverfahren unter rechtlichen Gesichtspunkten zu begleiten. Soweit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Ansiedlung geschaffen sind, stehen wir weitergehend beratend zur Verfügung im Bereich der Vertragsgestaltung mit Planungsbüros und Bauunternehmern bzw. gewerblichen Mietern.