Kanzlei für Immobilien-, Bau- und Planungsrecht

Zweckverbände

Zweckverbände haben trotz ihrer oft beschränkten Personalsituation eine Vielzahl verschiedener, fachlich und rechtlich komplexer Aufgaben zu erfüllen – vom Satzungsentwurf bis hin zur Realisierung von Bauvorhaben. Das wirft im Einzelfall Fragen auf, bei denen eine qualifizierte rechtliche Beratung wertvolle Hilfestellung leisten kann.

Aufgrund unserer Kompetenzen im öffentlich-rechtlichen Bereich sowie dem Vergabe-, Planungs- und Baurecht sind wir mit den Problemstellungen der Zweckverbände vertraut und können sowohl im Rahmen kurzer Telefonate als auch bei längeren Prozessen eine umfassende juristische Betreuung bieten.

Das beginnt bereits bei der Gründung, betrifft aber auch organisatorische Neuordnungen, z.B. ein Zusammenschluss mehrerer Zweckverbände, oder die Auflösung von Zweckverbänden.

Darüber hinaus werden Zweckverbände bei Fragen der Erstellung von Bescheiden, in Widerspruchsverfahren, bei Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung und des einstweiligen Rechtsschutzes und gezielt zu Einzelfragen beispielsweise mit rechtlichen Gutachten auf dem Gebiet des Abgaben- und Kommunalrechts, aber auch im Bereich des Abfall-, Wasser- oder Immissionsschutzrechts unterstützt.

Im Bereich der Vergabe von Leistungen begleiten wir Zweckverbände von Beginn an. Bei baulichen Maßnahmen entwerfen wir im Anschluss daran die erforderlichen Verträge für die Beauftragung von Planungs- und Ausführungsunternehmen und übernehmen, soweit erforderlich, die Durchsetzung von Mängelansprüchen.